Der Begriff „Familie“ bzw. „Ehe“ im Wandel der Zeit

Von der Redaktion

In ihrer „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ stellten die Vereinten Nationen 1948 fest, daß „die Familie die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft ist und Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat hat“. Damit bestätigte man eine Wahrheit, die für die menschliche Zivilisation schon immer gegolten hat und an der man heute nichts auszusetzen haben kann. In Artikel 16 dieser Erklärung heißt es auch: „Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen.“ Auch dagegen wird heute keiner Einwände haben.

Was bedeutete jedoch der Begriff „Familie“ im Jahre 1948 für die Verfasser der UNO-Menschenrechtserklärung? Die gleiche Frage stellt sich bei den Autoren des deutschen Grundgesetzes, die ein Jahr später in Artikel 6 schrieben: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“

Beim Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 ahnte wohl niemand, daß man 53 Jahre später die Frage durch das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland klären lassen müßte, ob eine gesetzlich zugelassene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft im Sinne von Artikel 6 eine „Ehe“ sei. In seinem Mitte Juli verkündeten Urteil befand der Bundesgerichtshof, die im Volksmund als „Homo-Ehe“ bekannte Lebenspartnerschaft sei keine richtige Ehe im Sinn des Grundgesetzes. Der Wandel der Zeit bedingt, daß dies nicht das letzte Urteil in dieser Frage sein wird.

Vier Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hätte man die Entscheidung über ein „Recht“ auf Eheschließung (UN-Menschenrechtserklärung) unter gleichgeschlechtlichen Paaren eher einem anderen Artikel des Grundgesetzes zugeordnet: Artikel 2. Dort heißt es: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“ (Hervorhebung durch uns).

Das Sittengesetz haben die Väter des Grundgesetzes nicht definiert. Es galt ihnen anscheinend als bekannt. In Wirklichkeit wird es durch die Gesellschaft selbst und ihre Bereitschaft zur Akzeptanz moralischer Werte definiert. So umfassen heute Begriffe wie „Ehe“ und „Familie“ andere Formen als die bürgerliche Vorstellung von vor 50 Jahren.

In diesem Sinne schaffte die Schuldirektorin einer elitären Privatschule in Manhattan besondere Aktivitäten zum Mutter- und Vatertag ab: „Wir ... müssen für die emotionale Gesundheit unserer Kinder an der Schule eintreten ... Die Anerkennung dieser Feiertage in einem sozialen Rahmen ist heute nicht unbedingt mehr eine positive Erfahrung für alle Kinder. Familien ändern sich ... Einige haben vielleicht zwei Väter [oder] zwei Mütter“ (New York Post, 8. Mai 2001; Hervorhebung durch uns).

Als die UNO die Familie als die „natürliche Grundeinheit der Gesellschaft“ beschrieb, meinte man damit die natürliche Ehe mit Familie: Vater, Mutter und Kinder. Nur diese Ehe ist zur natürlichen Fortpflanzung der Gesellschaft fähig. Ob man in 1000 Jahren die unnatürliche Familie als „Grundeinheit der Gesellschaft“ wird beschreiben können, weiß man heute noch nicht. Die Erfahrungswerte fehlen für dieses große Experiment im Wandel der Zeit.