Die Todesstrafe und die Abtreibung: zweierlei Maß

Von der Redaktion

Als Reaktion auf den Putschversuch, der im Juli in der Türkei von einem kleinen Teil des türkischen Militärs ausgegangen sein soll, gab es in dem vorwiegend muslimischen Land, einem EU-Beitrittskandidaten, den Ruf nach Wiedereinführung der Todesstrafe. In einem Interview mit dem italienischen Fernsehsender Rai News 24 drei Wochen nach dem Putschversuch sagte der türkische Präsident Recep Erdogan, dass mehr als die Hälfte der türkischen Bürger die Wiedereinführung der Todesstrafe als Höchststrafe für Verbrechen befürworten würden.

Dass Erdogans Kommentar keine kurzzeitige Reaktion auf das Geschehene des 16. Juli war, bewies er Mitte Oktober bei einem Auftritt vor Tausenden Anhängern in der Zentraltürkei. „Was der Westen dazu sagt, interessiert mich nicht. Mich interessiert mein Volk.“ Erdogan meinte, das Volk verlange von seinem Parlament, über die Todesstrafe zu diskutieren. Das Parlament habe zwar die Todesstrafe 2004 in Vorbereitung der EU-Beitrittsgespräche abgeschafft, könne sie aber auch wieder einführen.

Die EU hat angekündigt, die Beitrittsgespräche mit der Türkei bei einer Wiedereinführung der Todesstrafe zu beenden. Eine EU-Mitgliedschaft ist nur für Länder möglich, die dem Europarat angehören, und in den Europarat kommt nur, wer die Todesstrafe bereits per Verfassung verbietet.

Anders sieht es in der Europäischen Union bei der Tötung ungeborener Kinder bzw. beim Thema Abtreibung aus, bei dem es – noch – keine einheitliche bzw. für alle Mitgliedsländer verbindliche Regelung gibt. Die meisten EU-Länder gehen recht liberal mit der Abtreibung um. Auf Wunsch der Frau kann die Schwangerschaft im Rahmen der sogenannten Fristenregelung, die in den einzelnen Mitgliedsländern unterschiedlich ist, nach Beratung beendet werden.

In Irland und Polen gilt ein restriktiver Umgang mit der Abtreibung. In Irland ist seit Juli 2013 die Abtreibung nur im Fall von Gefahr für das Leben der Frau erlaubt. In Polen ist ein Schwangerschaftsabbruch nur in Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder Gefahr für das Leben der Mutter oder Fehlbildung des Fötus erlaubt. Doch wohlhabende Polinnen fahren zur Abtreibung nach Deutschland, Großbritannien oder in die Niederlande. Nur im EU-Land Malta ist die Abtreibung generell unter Strafe gestellt.

Die unterschiedliche nationale Gesetzgebung hinsichtlich der Abtreibung war mehrmals Gegenstand von Beratungen im Europäischen Parlament. Ein „gleiches Recht für alle Frauen“ mag u. a. zur Verabschiedung des sogenannten Tarabella-Berichts am 10. März 2015 in Straßburg beigetragen haben. In dem Bericht heißt es, dass Frauen „durch den einfachen Zugang zu Empfängnisverhütung und Abtreibung die Kontrolle über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte haben müssen“. Kritiker sehen in der Annahme des Berichts die Verankerung eines Rechts auf Abtreibung (d. h. Tötung von menschlichem Leben) als Menschenrecht. Menschenrechte sollen bekanntlich von allen Staaten in gleicher Weise beachtet werden.

Wer in der EU einen Mitmenschen auf bestialische Weise ermordet, darf den Rest seines Lebens in einer Strafanstalt verbringen. Für ein ungeborenes Kind hingegen gibt es kein Recht auf Leben. Dass rund 30 Prozent aller ungeborenen Kinder in der EU durch Abtreibung getötet werden, scheint weniger wichtig zu sein als die Abschottung der EU gegenüber der Türkei, sollte sie die Todesstrafe wieder erlauben. Doch wie kann man gegen die Todesstrafe sein und nicht auch gegen die Abtreibung?