Sex und das Gesetz: moralische Sexualdelikte

Gibt es einen Unterschied zwischen Sexualdelikt und Sexualsünde? Wann richtet sich eine sexuelle Handlung gegen den Mitmenschen oder gegen Gott?

Von Paul Kieffer

In der menschlichen Gesetzgebung werden Sexualstraftaten definiert und geahndet. Solche Delikte sind sozialschädlich, richten sie sich doch gegen eine oder mehrere Personen. Unter den Taten, die der Mensch per Gesetz untersagt, finden sich Vergewaltigung, Voyeurismus, Exhibitionismus, Unzucht mit Kindern, unsittliche Annäherung usw. Bei allen Sexualdelikten zieht der Täter seine Opfer in Mitleidenschaft und fügt ihnen psychischen und teils auch körperlichen Schaden zu.

In den genannten Fällen stimmen die gesetzlichen Bestimmungen des Menschen mit den Vorgaben der Bibel überein. Die Bibel verurteilt solche Handlungen auf das schärfste, und zwar aus Gründen, die ebenso leicht einzusehen sind wie die, aus denen heraus Mord oder bewaffneter Raub abzulehnen sind. Derartige Taten und Verhaltensweisen führen zu Unglück und Leiden. Sie beeinträchtigen das Wohlergehen der Menschen und die Stabilität der Gesellschaft insgesamt.

Andererseits spiegelt die heutige Gesetzgebung des Menschen die Entscheidung unserer Urahnen Adam und Eva wider. Im Garten Eden entschieden sie sich für den Baum der Erkenntnis des Guten und Bösen, statt vom Baum des Lebens zu essen. Der Baum der Erkenntnis des Guten und Bösen versinnbildlicht u. a. die Selbstbestimmung des Menschen in Fragen der Ethik und Moral im Gegensatz zur Akzeptanz der moralischen Vorgaben Gottes.

Der Mensch ist bereit, die Moralgesetze der Bibel, die ihm vernünftig zu sein scheinen, zu akzeptieren. Was er nicht richtig findet, lehnt er ab. Die letzten Jahrzehnte liefern einen Beweis dafür, daß sich die Moralvorstellungen des Menschen ändern und zur Änderung bzw. Abschaffung von zivilrechtlichen Gesetzen führen können. Im Abendland war beispielsweise früher die Ausübung der Homosexualität in vielen Ländern gesetzlich verboten. Verstöße wurden geahndet. Was einst als sozialschädlich galt, wird heute allgemein akzeptiert.

Nach diesem Beispiel kann man nicht unbedingt davon ausgehen, daß das Strafgesetzbuch mit seinen heutigen Formulierungen in bezug auf Sexualdelikte das letzte Wort ist. Wie sind die scheinbar nicht sozialschädlichen Sexualtaten zu bewerten? Es sind zwar Verhaltensweisen, die die Bibel verurteilt, doch der Mensch setzt sich hier über die Bibel hinweg. Wie steht es mit Prostitution, Masochismus, Sodomie, Transvestismus, Fetischismus usw.? Sind sie wirklich „opferlose“ Sexualtaten? Gibt es bei ihnen keine Opfer?

Das erste Opfer: der Täter selbst

Oft hört man die Meinung, niemand habe das Recht, Sexualtaten zu verurteilen und als schlecht zu bezeichnen, die von der Norm abweichen. Jedoch sind solche Taten eine Sünde vor Gott. Die Bibel verbietet alles Verhalten dieser Art, weil es dabei Opfer gibt. Sie sind eben doch schädlich. Da ist vor allem der Täter selbst. Man bedenke, daß die Gesetze der Bibel kein willkürlicher Einfall Gottes sind, um uns Menschen zu schikanieren. Der Schöpfer wußte, was uns Menschen am Besten dient. Seine Gesetze sind zum Wohl der Menschen formuliert, um Schaden abzuwenden und ein Leben der Freude zu ermöglichen.

Jeder sexuelle Mißbrauch, wie ihn die Bibel definiert, hat geistigen, gemütsmäßigen und oft auch körperlichen Schaden zur Folge. Vielleicht würde der Täter sein Verhalten überwinden, wenn er verstehen würde, daß diese Mühe im Endeffekt weit weniger Leiden für ihn bedeutet als seine schädlichen Handlungen.

Masochismus (Verlangen nach körperlichem Schmerz) ist die augenfälligste Form sexueller Selbstschädigung. Ist diese Haltung normal? Paulus sagte: „Denn niemand hat je sein eigenes Fleisch gehaßt; sondern er nährt und pflegt es, wie auch Christus die Gemeinde“ (Epheser 5,29). Demnach ist Masochismus eindeutig „widernatürlich“.

Heute macht sich kaum jemand Gedanken über Sex vor der Ehe. Voreheliche Geschlechtsbeziehungen können aber die spätere sexuelle Anpassung in der Ehe erschweren. Außerdem läuft man bei ständig wechselnden Partnern Gefahr, sich mit einer Geschlechtskrankheit zu infizieren.

Prostitution schadet der Ehe und allen Beteiligten, auch dann, wenn es sich bei ihnen nicht um Verheiratete handelt. Ehebruch schadet der Ehe. Beide Vergehen erhöhen die Gefahr von Depressionen und körperlichem Unwohlsein. Vor allen Dingen schlägt Ehebruch psychische Wunden, die zu Eifersucht, Haß, ja sogar Mord führen können (siehe hierzu auch Sprüche 6,29-35).

Auch Sodomie schadet dem, der sie praktiziert. Gott nennt sie „schändlicher Frevel“ (3. Mose 18,23), weil sie die gottgegebene Heiligkeit der menschlichen Ehe durch Beziehungen zu einem Tier verletzt. Jedes introvertierte (ausschließlich auf das eigene Ich gerichtete) Sexualverhalten – auch Fetischismus, Selbstbefriedigung und Transvestismus – richtet psychischen Schaden an und macht den Beteiligten damit zum Opfer.

Das zweite Opfer: die Familie

In der Gesellschaft gilt schon lange das Prinzip, daß persönliche Rechte bzw. die Freiheit des einzelnen an der Stelle aufhören, wo die Rechte anderer, z. B. die der Familie, verletzt werden. Sieht man davon ab, daß ein Sexualverhalten, das die Bibel mißbilligt, den Beteiligten selbst in Mitleidenschaft zieht, betrifft es oft auch seine bereits vorhandene oder zukünftige Familie. Auch sie hat Rechte. Ehebruch zum Beispiel greift in die Rechte des geschädigten Partners und der Kinder ein.

Ehescheidung kann eine der Folgen eines „opferlosen“ Ehebruchs sein. Sie verletzt ganz offenkundig das Recht der davon betroffenen Kinder, in einem glücklichen, harmonischen Zuhause heranzuwachsen. Für Christen ist es ein wichtiges Gebot, in erster Linie nicht darauf aus zu sein, eigene Rechte und vermeintliche Freiheiten in Anspruch zu nehmen, sondern auf das Wohlergehen anderer bedacht zu sein.

In 1. Korinther 7 erläutert der Apostel Paulus, daß Mann und Frau in der Ehe zur Befriedigung ihrer sexuellen Bedürfnisse ein Recht auf ihren Ehepartner haben, wobei für beide die innere Haltung des Gebens vordergründig sein soll. Paulus schreibt: „Damit ihr nicht der Unzucht verfallt, soll jeder Mann seine Ehefrau haben und jede Frau ihren Ehemann. Der Mann soll der Frau die eheliche Pflicht leisten und ebenso die Frau dem Mann. Die Frau verfügt nicht über ihren Körper, sondern der Mann; ebenso verfügt der Mann nicht über seinen Körper, sondern die Frau Entzieht euch einander nicht – höchstens wenn ihr euch einig werdet, eine Zeit lang auf den ehelichen Verkehr zu verzichten, um euch dem Gebet zu widmen. Aber danach sollt ihr wieder zusammenkommen; sonst verführt euch der Satan, weil ihr ja doch nicht enthaltsam leben könnt“ (1. Korinther 7,2-5; Gute Nachricht Bibel). Paulus zeigt hier, wie jeder Ehepartner auf sexuellem Gebiet bemüht sein soll, nicht das eigene Recht einzufordern, sondern dem andern sein Recht zu geben.

Auch Prostitution verletzt ganz offensichtlich die Rechte der Familie. Sie beraubt nicht nur den legalen Ehepartner dessen, was ihm sexuell zusteht, sondern zehrt überdies an den Geldreserven der Familie. Käufliche Liebe ist immer im materiellen Sinne teuer.

In der vermeintlich aufgeklärten Gesellschaft von heute mag unser Standpunkt als veraltet und prüde erscheinen. Verheiratete, die schon einmal das Opfer von Fehlverhalten dieser Art waren, wissen es besser. Sie haben durch schmerzliche Erfahrung den Wert der Treue in der sexuellen Beziehung schätzen gelernt. Verheiratete wissen auch, daß angeblich harmlose sexuelle „Experimente“ in der Jugend sich nachteilig auswirken können auf die Fähigkeit, eine unvoreingenommene sexuelle Beziehung zum geliebten Ehepartner einzugehen.

Unbedachter Geschlechtsverkehr hat nicht nur zukünftige Ehemänner und -frauen ihres „jungfräulichen“ Partners beraubt, sondern solches Verhalten kann zu sexuellen Gewohnheiten führen, die die eheliche Beziehungsfähigkeit beeinträchtigen können: zu Sex ohne Liebe und Verständigung. Daraus können sexuell bedingte psychologische Schäden resultieren, die sich manchmal selbst nach vielen Ehejahren mit einem geduldigen Partner nicht beheben lassen.

Sind Sie ledig? Denken Sie auch an die Rechte Ihres zukünftigen Ehepartners! Lassen Sie ihn nicht zum Opfer der heute allgemein akzeptierten Verhaltensnormen im Sexualverhalten werden. Schädigen Sie auch nicht die Kinder, die Sie einmal haben werden, durch eine vorbelastete Beziehung zu Ihrem Ehepartner!

Das dritte Opfer: die Gesellschaft

Sexuelles Fehlverhalten der vermeintlichen Kategorie „nicht sozialschädlich“ war schon immer ein Gradmesser für den Verfall fast jeder größeren Kultur der Weltgeschichte. Kein verantwortungsbewußter Soziologe bestreitet, daß zu allen Zeiten familiäre Stabilität das Rückgrat einer jeden Gesellschaftsordnung bildete. Der gegenteilige Zustand – übermäßige Betonung der Selbstverwirklichung auf Kosten gesellschaftlichen Gemeinwohls – hat immer den Untergang aller bedeutenden Kulturen begleitet, wenn nicht direkt herbeigeführt.

Der amerikanische Soziologe Carle C. Zimmerman warnte schon vor mehr als dreißig Jahren vor dem Zusammenbruch der Familienstruktur. Der Übergang von der Familieneinheit zum „Atomismus“, der absoluten Bindungslosigkeit des einzelnen, führt nach seinen Worten „zur völligen Gesetzlosigkeit. Wir scheinen uns jetzt in einer jener extremen Perioden zu befinden, die an völlige Gesetzlosigkeit in den von der Familie bestimmten sozialen Beziehungen grenzen ... Frederic LePlay, der die erste wirkliche Schule moderner Familiensoziologie begründete“, führte Zimmerman weiter aus, „betonte, daß Gesellschaftssysteme mit starker Familienbindung dazu neigten, sich aus widrigen Umständen schnell zu erholen, während sich entgegengesetzt strukturierte Gesellschaftssysteme nur unter großen Schwierigkeiten erholen konnten“ (The Journal of Marriage and Family, Mai 1972).

Was also die Stabilität der Familie gefährdet, das gefährdet auch die Stabilität der Gesellschaft.

Der Schöpfer des Menschen und der Begründer der Familie verbietet solche Vergehen. Da heißt es z. B.: „Kein Mann darf mit einem anderen Mann geschlechtlich verkehren; denn das verabscheue ich. Kein Mann und keine Frau dürfen mit einem Tier geschlechtlich verkehren. Das ist widerwärtig und macht unrein. Verunreinigt euch nicht durch alle diese Verirrungen, wie es die Völker getan haben, die ich vor euch vertreibe. Sie haben das Land unrein gemacht; aber ich sorge dafür, daß es seine Bewohner ausspuckt und so wieder rein wird“ (3. Mose 18,22-25; Gute Nachricht Bibel).

Ganze Länder und Gegenden wie auch die Städte Sodom und Gomorra wurden „unrein“, indem sie nicht mehr die wichtigste „natürliche Ressource“ hervorbrachten, die es gibt: gesunde, gefestigte, ausgeglichene, beziehungsfähige, arbeitsame Menschen. Vermeintlich „opferlose“ sexuelle Delikte führen immer zu Verfall auf individueller und sozialer Ebene.

Freiheit im Gesetz

Nicht nur die Gesetze von Menschen, sondern auch die Gesetze Gottes verbieten Ehebruch, Blutschande und Prostitution. Es geht dabei vor allem um folgendes: Gott ist der Urheber und Schöpfer der Sexualität. Deshalb weiß er am besten, welche sexuellen Normen zu gesunden sexuellen Beziehungen führen.

Die Tatsache, daß die Menschen in vielen Ländern Prostitution, Sodomie und andere angeblich „nicht sozialschädliche“ Verirrungen tolerieren, ändert nichts an dem Umstand, daß es, allen Beteuerungen zum Trotz, Opfer gibt. Das größte Opfer ist die Familie. Da gibt es nichts Neues unter der Sonne: Wie in vergangenen Zivilisationen wird die zunehmende Zerrüttung der Familie den allmählichen Zusammenbruch der gesamten Gesellschaft nach sich ziehen.

Schützen Sie Ihr Kind vor Sexualverbrechern!

Für Eltern läßt sich die vernünftige Alltagsregel, deren Mißachtung leider mehrmals tragische Folgen nach sich gezogen hat, als einfache Frage stellen: Wissen Sie immer, wo sich Ihre Kinder aufhalten? Das beginnt zu Hause, denn dort sollten sich Kinder und Kleinkinder immer in Sichtweite der Eltern befinden.

Ist Ihr Kind bereits eingeschult, so begleiten Sie es nach Möglichkeit zur Schule und holen Sie es nach Schulschluß wieder ab. Sorgen Sie dafür, daß Ihre Kinder nicht ziellos durch die Straßen streifen. Lassen Sie zu, daß sie auf Straßen und Plätzen herumlungern? Lassen Sie Ihr Kind auf keinen Fall nach Einbruch der Dunkelheit allein aus dem Haus.

Sind die Kinder mal außer Haus, so sollten Sie immer Bescheid wissen, wo sie sich gerade aufhalten. Lehren Sie Ihre Kinder, gut und schlecht voneinander zu unterscheiden. So helfen Sie ihnen, Situationen zu erkennen, in denen sie dem Schlechten aus dem Wege gehen können.

Bringen Sie ihnen bei, vor Menschen wegzulaufen, die sie sexuell belästigen könnten. Kinder sollen lernen, noch lange bevor ein solcher Fall überhaupt eintreten kann, mit unbekannten Menschen äußerst vorsichtig umzugehen. Wenn man sie auf der Straße ansprechen und mit Bonbons locken will, sollen sie entschieden ablehnen. Notfalls sollen sie weglaufen, wenn Fremde ihnen etwas anbieten oder sie im Auto mitnehmen wollen.

Schutzmaßnahmen dieser Art wirken tragischerweise nicht, wenn derjenige, der Ihre Kinder anspricht, ein Bekannter oder Verwandter ist. Leider machen gerade Freunde und Verwandte einen erheblichen Prozentsatz der Sexualvergehen an Kindern aus. Deshalb sollen Sie Ihre Kinder, wenn Sie einmal wegfahren, um einen Besuch oder eine Reise zu machen, nur solchen Menschen anvertrauen, von deren absoluter Zuverlässigkeit Sie sich ausreichend überzeugt haben. Diese Vorsichtsmaßnahme gilt auch bei Freunden und Verwandten!

Ab und zu wird es notwendig sein, daß Sie einen Babysitter engagieren. Auch hier ist große Vorsicht geboten. Bestehen Sie darauf, daß er dieselben Vorsichtsmaßnahmen trifft wie Sie selbst, und erklären Sie ihm alles, was er wissen muß, um sich in einer eventuellen Notlage an Sie zu wenden bzw. genauso handeln zu können wie Sie.

Auch Jugendliche brauchen Schutz vor Sexualverbrechern!

Was tun Sie, wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter eine neue Bekanntschaft hat? Kennen Sie den neuen Freund überhaupt? Dann informieren Sie sich über den Betreffenden! Ihre minderjährigen Kinder sollten nicht mit einem festen Freund ausgehen, den Sie nicht kennen. Bestehen Sie darauf, den Freund kennenzulernen.

Besonders heranwachsende Mädchen sind heute vielen Gefahren ausgesetzt. Hier nun einige Vorsichtsmaßnahmen, die jungen Mädchen helfen sollen, Gefahren aus dem Wege zu gehen. Besprechen Sie folgende Richtlinien mit Ihrer heranwachsenden Tochter:

Sollte ein Fremder – oder auch ein flüchtiger Bekannter – unsittliche Annäherungsversuche machen, dann meide ihn von da an strikt. Fahre nie per Anhalter und nimm auch keine Anhalter mit, außer in eindeutigen Notfällen. Halte dich auch fern von Menschen, die pornographische Bilder oder Schriften sammeln. Verabrede dich nur mit Personen, die du kennst. Geh nie zu „blinden“ Verabredungen, auch wenn das heute „in“ ist.

Halte dich fern von Plätzen, die als Treffpunkt bzw. Aufenthaltsort von Liebespärchen bekannt sind. Solche Plätze zählen nämlich zu den bevorzugten „Jagdgründen“ von Sexualverbrechern. Außerdem ist das für verständige und aufgeklärte Jugendliche, die sich der tiefen Verantwortung von Partnerwahl, Sexualität und Ehe bewußt sind, ohnehin nicht der richtige Aufenthaltsort.

Entferne dich bei Picknicks und Ausflügen nicht allzu weit von deinen Kameraden! Junge Leute in Gruppen bilden einen Anziehungspunkt für Sexualverbrecher, die, wenn sie eine Gelegenheit sehen, oft erschreckend schnell zuschlagen können.

Zieh dich vor allen Dingen vernünftig an. Fordere niemanden durch aufreizende Kleidung heraus, wenn sie auch noch so modisch ist.