Von der Redaktion
Die seit einigen Jahren laufende Neudefinition der Ehe in der westlichen Gesellschaft setzte sich in diesem Sommer fort. In Deutschland entschied das Bundesverfassungsgericht im Juni, dass Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gegenüber traditionellen Ehepaaren nicht länger steuerlich benachteiligt werden dürfen.
Im gleichen Monat erklärte der Oberste Gerichtshof der USA ein Bundesgesetz für verfassungswidrig, das die Ehe auf eine Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau beschränkte. In Bundesstaaten der USA, in denen die gleichgeschlechtliche Ehe zugelassen ist, hat der überlebende Partner in einer solchen Ehe jetzt Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente der nationalen Rentenversicherung.
Es ist offensichtlich nur eine Frage der Zeit, bis die gleichgeschlechtliche Ehe der traditionellen Ehe zwischen Mann und Frau in jeder Hinsicht gleichgestellt ist. Die Advokaten der gleichgeschlechtlichen Ehe mögen dann ihr Ziel erreicht haben, doch die Neudefinition der Ehe bzw. die Abkehr von der traditionellen Ehe wird damit nicht zu Ende sein.
In den USA fühlen sich die Befürworter von polygamen und polyamourösen [eine „Gruppenpartnerschaft“ mehrerer Partner unterschiedlichen oder des gleichen Geschlechts] Beziehungen durch das neue Urteil des Obersten Gerichtshofs gestärkt. Ihr Argument? Mit der Legalisierung der Homo-Ehe lässt sich die Ehe rechtlich nicht auf eine Lebensgemeinschaft nur zwischen Mann und Frau beschränken. Mit welchem Recht will der Gesetzgeber dann mehreren Personen unterschiedlichen oder des gleichen Geschlechts eine eingetragene Partnerschaft [= „Ehe“] verwehren bzw. verbieten?
„Die Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe [in den USA] schafft einen Präzedenzfall, wonach es keine gültige rechtliche Prämisse dafür gibt, mehreren Personen, die heiraten wollen, die Ehe zu verbieten. Wir mögen lediglich darin unterschiedlicher Meinung sein, ob das eine ,gute‘ Sache ist oder nicht“, meinte Anita Wagner Illig, die sich auf der anderen Seite des Atlantiks für die Anerkennung der „Gruppenehe“ einsetzt.
In Kanada gab es bereits 2011 ein Gerichtsurteil zur „Gruppenehe“. Die rechtliche Ehe zwischen nur zwei Personen wurde zwar bestätigt, aber das Gericht stellte ebenfalls fest, dass ein Recht auf eine „Gruppenpartnerschaft“ ohne Einschränkung bzw. Verbot durch den Staat besteht, solange die Beteiligten ihre Beziehung keine Ehe nennen. John Ince, der kanadische Anwalt, der das Recht auf eine „Gruppenpartnerschaft“ verteidigte, nannte das Urteil „einen großen Schritt nach vorn hinsichtlich der Akzeptanz [der Gruppenehe] in der kanadischen Gesellschaft“.
Das Konzept der Gruppenehe sei aber so neu, dass man erst sehen müsse, wie die Rechte in monogamen Partnerschaften auf eine „Gruppenpartnerschaft“ zu übertragen seien, fügte Ince hinzu. Und wie soll das vonstattengehen? Genauso wie es bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften der Fall war. „So erstritten sich homosexuelle Paare ihre Rechte über zwei Jahrzehnte“, meinte er.
Eine Neudefinition der Ehe in Zukunft als Gruppenehe? Unmöglich, meinen Sie? Das hätte man auch vor 50 Jahren über die Homo-Ehe gesagt. Doch „nun wird ihnen nichts mehr verwehrt werden können von allem, was sie sich vorgenommen haben zu tun“ (1. Mose 11,6).